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Sie sehen drei Business Personen in einem Gespräch. Es ist das Titelbild des Blogbeitrags "Sensibilisierung im öffentlichen Sektor".

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Sensibilisierung im öffentlichen Sektor

Nicht nur Unternehmen sind verpflichtet, ihre Beschäftigten in rechtlichen und ethischen Themen zu sensibilisieren. Alle unterweisenden Themen wie beispielsweise Korruptionsprävention, Datenschutz oder das allgemeine Gleichstellungsgesetz müssen auch im öffentlichen Sektor nachweislich geschult werden, damit rechtskonformes und ethisch korrektes Verhalten von allen Mitarbeitenden verinnerlicht und das Wissen bei der Erledigung der täglichen Aufgaben angewendet werden kann.

Herausforderungen

Die Anforderungen in öffentlichen Verwaltungen können sich unterscheiden. Landesspezifische Vorgaben unterscheiden sich zum Beispiel in Bemessungsgrenzen bei Korruptionspräventionsvorschriften, und im Bereich Datenschutz werden Vorschriften in zwar ähnlichen, aber im Detail angepassten Prozessen exekutiert. Diese besonderen Herausforderungen sollten daher vor Einsatz der E-Learning Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit dem anbietenden Unternehmen herausgearbeitet und in die Methodik mit aufgenommen werden.

Lernende abholen mit praxisnahen Fallbeispielen

Die Zielgruppe im öffentlichen Sektor ist ausgesprochen heterogen. Nicht nur Verwaltungsmitarbeiter:innen sollen sensibilisiert werden, auch Dienstleistende der Verwaltung sowie Angestellte und Führungskräfte angeschlossener Beteiligungsunternehmen – wie zum Beispiel Ver- und Entsorgungsunternehmen – sind Teil der Lernenden. Um alle abzuholen, müssen sich praxisnahe Fallbeispiele an der Arbeitsrealität orientieren.

  • Anhand konkreter und typischer Fallbeispiele aus dem Arbeitsumfeld der Bediensteten werden die relevanten Verwaltungsvorschriften und die entsprechenden korrekten Verhaltensweisen vermittelt.
  • Didaktisch werden die Fallbeispiele mithilfe von Storytelling umgesetzt, um reale Situationen der Beschäftigten abzubilden. Sie sind ein motivierender Umsetzungsansatz, da Lernende sich in den Szenarien wiederfinden und eine nachhaltige Wissensvermittlung ermöglicht wird.

Einsatz von M.I.T Lerninhalten

Das E-Learning der M.I.T zum Thema Korruptionsprävention wurde für öffentliche Auftraggebende wie das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport sowie das Land Bayern, vertreten durch das Landesamt für Finanzen, mit jeweils Bundesland-spezifischen Anpassungen entwickelt.

Wann die Annahme von Geschenken und Vergünstigungen unter Korruption fällt, wie Befangenheit vermieden wird und welchen Nebentätigkeiten nachgegangen werden darf – diese und weitere Fragen werden im E-Learning Antikorruption behandelt. Es sensibilisiert die Mitarbeitenden der Länder und der Beteiligungsunternehmen für Richtlinien zur Korruptionsprävention und vermittelt Handlungsempfehlungen für ein gesetzeskonformes Verhalten bei der Erledigung der täglichen Aufgaben. Beginnend mit der Definition und Erklärung von Korruption und der Wichtigkeit präventiver Maßnahmen werden Richtlinien und Verhaltensregeln erklärt, um den Blick auf Situationen zu schärfen.
Verschiedene Lernpfade garantieren Zielgruppen-spezifische Wissensvermittlung unter Betrachtung des Arbeitsalltages. Am Anfang des E-Learnings kann ein zur eigenen Tätigkeit passender Pfad ausgewählt werden, der Fallbeispiele und Interaktionen aus dieser beinhaltet. Ein Abschlusstest ermöglicht jedem Lernenden eine Selbstkontrolle des Lernerfolges.

Fazit

Ob das Allgemeine Gleichstellungsgesetz, Korruptionsprävention oder Datenschutz – zur umfassenden Sensibilisierung von Mitarbeiter:innen und Führungskräften im öffentlichen Dienst steht die Einführung von E-Learning Maßnahmen vermehrt auf der Agenda. So können Unterweisungen und Präsenzschulungen begleitet und unterstützt werden.

Mit diesen Selbstlernelementen lassen sich verteilte und heterogene Zielgruppen dezentral und zeitunabhängig in rechtlich und ethisch korrektem Verhalten schulen. Eine Compliance-Kultur wird so schnell und praxisnah etabliert.

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