AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der M.I.T e-Solutions GmbH

Stand September 2017

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Geschäftsverbindung mit unseren Kunden. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere anderslautende Einkaufsbedingungen, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

1.1 Angebotsannahme

Das Angebot wird durch die schriftliche Bestellung bzw. Auftragsbestätigung Vertragsgegenstand. Nach diesem Zeitpunkt vom Kunden verlangte Änderungswünsche können schriftlich im Einvernehmen mit M.I.T und dem Kunden unter gesonderter Verrechnung, vereinbart werden.

Mit der Annahme des Angebots bestätigt der Kunde / die Kundin die Kenntnis und das Einverständnis damit, dass wir dessen Inhaltsdaten für die Erbringung unserer Leistungen ggf. auch mit KI gestützten Werkzeugen Dritter verarbeiten. Inhaltsdaten sind etwa Texte oder anderer Content, die uns zur Bearbeitung übermittelt werden. KI gestützte Werkzeuge sind Software Tools, die Algorithmen und Modelle der künstlichen Intelligenz nutzen, um etwa Übersetzungen, Recherchen, Umformulierungen, inhaltliche Erweiterungsvorschläge, Text to Speech, Avatare usw auf Basis der Inhaltsdaten generieren. Selbstverständlich entfernen wir immer davor alle personenbezogenen Daten iSd DSGVO. Sollte eine Verarbeitung mit KI-Tools nicht gewünscht sein, dann muss dies uns bitte bei Angebotsannahme unverzüglich mitgeteilt werden. Wir werden dann auf eine konventionelle bzw. manuelle Verarbeitung zurückgreifen, was im Regelfall eine Kostenerhöhung zur Folge haben wird. Auch bei Widerspruch gegen Verwendung der KI-Tools behalten wir uns jedoch vor, die Inhaltsdaten an unsere spezialisierten Subauftragnehmer, wie etwa Übersetzer oder professionelle Sprecher:innen bzw. Sprecherstudios zur Bearbeitung weiterzugeben. Mit diesen haben wir natürlich Vertraulichkeitsvereinbarungen abgeschlossen.

2. Preise und Preisberechnung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ab Friedrichsdorf und ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und gegebenenfalls anfallender Reisekosten und Spesen. Für Leistungen, die neben den Grundleistungen im Interesse des Auftraggebers erbracht werden, kann M.IT ein angemessenes Entgelt in Rechnung stellen.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Programmproduktion, Softwareentwicklung und Beratung:

30% der Auftragssumme bei Beauftragung
40% bei Lieferung der Beta-Version (bei mehreren Sprachen gilt die Lieferung der Masterversion)
30% bei Lieferung und Freigabe der fertiggestellten Auftragsprodukte

3.2 Kopienherstellung und sonstige Lieferungen und Leistungen bei Lieferung. Alle Rechnungsbeträge sind innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine Aufrechnung des Bestellers mit bestrittenen Forderungen ist ausgeschlossen. Wechsel und Schecks werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen. Diskontkosten und Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.

4. Eigentumsvorbehalt

Alle von der M.I.T gelieferten Produkte bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Auftraggeber zustehenden Ansprüche Eigentum der M.I.T. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, von der M.I.T unter Eigentumsvorbehalt gelieferte oder gefertigte Gegenstände und Materialien zu verpfänden und zur Sicherung zu übereignen. Pfändungen dritter Gläubiger hat er sofort mitzuteilen. Ein Eigentumserwerb des Auftraggebers, im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltungsgegenstände zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen.

5. Versand und Verpackung

Alle Versendungen und Rücksendungen erfolgen ab Friedrichsdorf auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware ab Friedrichsdorf auf den Besteller über. Verzögert sich der Versand aufgrund von Umständen, die M.I.T nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Die Verpackung erfolgt nach Ermessen der M.I.T und wird nicht zurückgenommen.

6. Pflichten des Auftraggebers

6.1. Der Auftraggeber hat im vereinbarten oder nötigen Rahmen, auch unter Einsatz entsprechenden Personals, bei der Leistungs- und Vertragserfüllung termingerecht mitzuwirken.
6.2. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass dem Auftrag gesetzliche oder behördliche Bestimmungen nicht entgegenstehen. Er garantiert, gegebenenfalls erforderliche Lizenz-, Auswertungs- und Nutzungsrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Materialien zu besitzen, und stellt die M.I.Tvon allen Ansprüchen Dritter, die insoweit erhoben werden können, frei.
6.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Anforderung eine Anlage zu Testzwecken zur Verfügung zu stellen, die mit der für den Einsatz der Programme vorgesehenen Anlage kompatibel ist.
6.4. Im Falle eines Werkvertrages ist der Auftraggeber verpflichtet, die Produkte eingehend zu testen und abzunehmen; soweit vereinbart auch in Teilschritten. Mit der Abnahme der Programme oder deren Teile hat der Auftraggeber unverzüglich nach Übergabe zu beginnen. Die Abnahme gilt spätestens 14 Tage nach Übergabe als erfolgt, es sei denn, dass der Auftraggeber vorher berechtigterweise schriftlich geltend gemacht hat, dass die Lieferung nicht vertragsgemäß erfolgt sei.

7. Nutzungsrechte

7.1. M.I.T räumt dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht an dem im Vertrag (Angebot bzw. Auftragsbestätigung) bezeichneten Produkt (Videofilm, Multimedia-Programm, sonstige Software, Begleitmaterialien) für den dort definierten Zweck ein. Das Nutzungsrecht erlaubt den Einsatz des Produktes auf beliebig vielen Rechnern bzw. Abspielstationen innerhalb des Unternehmens des Auftraggebers.
7.2. Handelt es sich bei dem Auftragsgegenstand um Software, hat der Auftraggeber, in den Grenzen des § 69 UrhG, ferner das Recht zur Anfertigung einer Sicherheitskopie, das Recht, die Software zu untersuchen und zu testen, das Recht auf eigene Fehlerbeseitigung sowie das Recht, die Software auf seine Hard- und Softwareumgebung anzupassen.
7.3. Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart worden ist, ist der Auftraggeber nicht zur Überlassung an Dritte, zur Vervielfältigung, zur Bearbeitung oder anderweitigen Verwendung des für ihn erstellten Produkts oder von Teilen davon berechtigt.

8. Schutzrechte Dritter

8.1. Falls Schutzrechtsbehauptungen von Dritten erhoben werden, hat der Auftraggeber M.I.T davon umgehend schriftlich in Kenntnis zu setzen. Bestehen diese Behauptungen zu Recht, wird M.I.T unter Ausschluss weitergehender Ansprüche nach eigenem Ermessen entweder die
erforderlichen Lizenzen erwerben oder das betreffende Programm derart abändern, dass keine Schutzrechte Dritter mehr verletzt werden oder das Programm unter Rückerstattung des Kaufpreises, abzüglich einer angemessenen Vergütung für die bereits in Anspruch genommene Nutzung durch den Auftraggeber, zurücknehmen.
8.2. M.I.T haftet nicht für die Verletzung von Schutzrechten Dritter, wenn deren Verletzung auf der Verwendung von Materialien jeglicher Art (z. B. Bild, Ton, Text, Grafik, Software) beruht, die vom Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten zur Verfügung gestellt bzw. vorgegeben wurden. Eine Haftung ist weiterhin ausgeschlossen bei nicht vertragsgemäßer Nutzung der Programme, insbesondere bei nicht von M.I.T autorisierten Veränderungen, Verknüpfungen, Bearbeitungen und Adaptionen sowie bei nicht berechtigter Weitergabe.

9. Gewährleistung

9.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Lieferung bzw. im Falle eines Werkvertrages mit der Abnahme der Lieferung. Innerhalb dieser Frist behebt M.I.T verdeckte Mängel bzw. Programmfehler, die bei sachgerechter Abnahme gemäß 6.4 nicht erkennbar waren, innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos. Ein Programmfehler liegt dann vor, wenn die Software die in den Programmunterlagen beschriebenen Funktionen nicht erfüllt bzw. davon erheblich negativ abweicht. Programmfehler müssen schriftlich in nachvollziehbarer Form mitgeteilt werden. Die Gewährleistungsrechte scheiden aus, wenn der Auftragnehmer nicht seiner Rügepflicht gem. §§ 377, 378 HGB nachgekommen ist.
9.2. Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Programmfehler in Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Sie stellen auch daher keinen Mangel im Rechtssinne dar.
9.3. Grundsätzlich beschränkt sich unsere Gewährleistung auf Nachbesserung des Masters. Scheitert eine Nachbesserung im Wiederholungsfall und sind weitere Nachbesserungsversuche dem Auftraggeber unzumutbar, ist er berechtigt, zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung sowie Ansprüche auf Ersatz mittelbaren oder Nachfolgeschadens sind ausgeschlossen. Der Schadensersatzanspruch ist nicht ausgeschlossen oder beschränkt, soweit er bei einem Kauf-, Werk- oder Werklieferungsvertrag darauf gestützt wird, dass der Sache oder dem Werk eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.
9.4. Ein Rücktritt vom Vertrag wegen eines Mangels, der nicht im Verschulden von M.I.T liegt, ist ausgeschlossen.
9.5. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne schriftliche Absprache mit M.I.T Programmänderungen oder erweiterungen vornimmt.
9.6. Die Programme werden mit der vom Auftraggeber vorgegebenen oder mit der dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Entwicklungssoftware erstellt. Hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der damit erstellten Programme unter bestimmten Hard- und Softwarevoraussetzungen gelten die Angaben der jeweiligen Hersteller. M.I.T kann daher keine Gewährleistung dafür übernehmen, dass die Programme unter den speziellen Hard- und Softwareinstallationen des Auftraggebers fehlerfrei funktionieren.
9.7. Ausgangsmaterialien und Lagerung Werden von M.I.T Bild- und Tonaufnahmen oder sonstige Materialien überspielt, bearbeitet, in zu erstellende Programme eingebunden oder kopiert, die nicht von M.I.T erstellt wurden, so übernimmt M.I.T lediglich die Verpflichtung, dies fachmännisch durchzuführen. Die Aufbewahrung der zu diesen Zwecken überlassenen Materialien erfolgt für die Dauer der Auftragsdurchführung unentgeltlich, längstens aber für die Dauer von zwei Monaten. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrung ist nicht Teil einer Leistungsverpflichtung der M.I.T.

10. Haftung

10.1. Soweit nicht an anderer Stelle dieser Bedingungen eine andere Regelung getroffen ist, haftet M.I.T– gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, soweit M.I.T Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Im Falle grob fahrlässigen Verhaltens einfacher Erfüllungsgehilfen soll dies allerdings nur gelten, wenn hierdurch eine vertragliche Hauptpflicht verletzt wird. Weiterhin haftet M.I.T nur auf Ersatz der typischen vorhersehbaren Schäden. M.I.T haftet nicht für entgangene Gewinne, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden. Ein Schadensersatzanspruch wird in jedem Fall auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.
10.2. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet M.I.T insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von M.I.T.
10.3. Für alle, der M.I.T zur Einlagerung oder Bearbeitung überlassenen Gegenstände und Materialien, auch Ton-, Bild- und Datenträger, wird keine Haftung für Verlust oder Beschädigung übernommen. Es obliegt dem Auftraggeber entsprechende Kopien bereitzuhalten und gegebenenfalls für einen ausreichenden Versicherungsschutz seines bei der M.I.T befindlichen Materials Sorge zu tragen. Auf Wunsch vermittelt M.I.T eine entsprechende Versicherung.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Verpflichtungen ist Bad Homburg v.d.H. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Sie sehen ein Muster mit schwarzen Punkten auf weißem Hintergrund.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Egal, ob telefonisch oder per Mail, wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!